Rechtsprechung
   FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19249
FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08 (https://dejure.org/2010,19249)
FG München, Entscheidung vom 19.05.2010 - 3 K 1180/08 (https://dejure.org/2010,19249)
FG München, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 3 K 1180/08 (https://dejure.org/2010,19249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingescannte Ausfuhrbelege kein Belegnachweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen - Ausfuhrbeleg als Unterlage i.S. des § 147 AO - Rückgabe der Originalrechnung als Rechnungsberichtigung i.S. des § 14c UStG 1999

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung eines Belegnachweises für die Umsatzsteuer durch eingescannte Belege über Ausfuhrlieferungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgabe der Rechnung als Ersatz für die Rechnungsberichtigung; Eingescannte Ausfuhrbelege genügen nicht als Belegnachweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgabe der Rechnung als Ersatz für die Rechnungsberichtigung - Eingescannte Ausfuhrbelege genügen nicht als Belegnachweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eingescannte Ausfuhrbelege genügen nicht als Belegnachweis

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1934
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat (§ 6 Abs. 4 Satz 2 UStG; vgl. §§ 8 ff. UStDV), wobei die Nachweise nicht mehr als materielle Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu beurteilen sind (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFHE 226, 177).

    Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 UStG greift auch dann ein, wenn trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung vorliegen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, a.a.O., und vom 19. November 2009 V R 8/09, juris).

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Eine nach § 14 UStG ausgestellte Rechnung liegt nur vor, wenn diese die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Pflichtangaben enthält (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BStBl II 2009, 432).
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Die Ablichtung einer Urkunde ist als solche keine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff. ZPO (BGH-Urteil vom 21. Januar 1992 XI ZR 71/91, NJW 1992, 829).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer,

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Eine Berichtigung des Steuerausweises gegenüber dem Leistungsempfänger W durch Zugang einer berichtigten Rechnung im Streitjahr (vgl. § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG) hat die Klägerin nicht nachgewiesen (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Juni 2009 Rs. C-566/07 - Stradeco; http://curia.europa.eu, Rn. 47).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98

    Unechte Urkunde; Stempelabdruck; Herstellen einer unechten Urkunde;

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Bei digitalisierten Ausfuhrbelegen, die Zollstempel enthalten, ist in diesem Fall nicht hinreichend feststellbar, ob der Stempelabdruck durch einen Originalstempel aufgebracht oder nur aufgedruckt (vgl. zu Fälschungen durch Aufdrucken von Zollstempeln BGH-Beschluss vom 28. Juli 1999 Az. 5 StR 684/98, HFR 2000, 535) bzw. aufkopiert wurde.
  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Der Unternehmer kann die Steuerbefreiung beanspruchen, wenn er die Nachweisanforderungen erfüllt und keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise bestehen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 21/06, BFHE 222, 143).
  • BFH, 29.10.1992 - V R 48/90

    Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    a) Es kann dahinstehen, ob die Lieferung an Herrn W gemäß § 6 UStG steuerfrei ist, da die Klägerin - sollten die gescannten Belege die Wirklichkeit wieder geben - die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG - der dem vormaligen § 14 Abs. 2 UStG entspricht - schuldet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 V R 48/90, BStBl II 1993, 251; Abschn. 190c Abs. 1 Satz 5 Nr. 2, Abs. 7 UStR 2008).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    a) Im Fall der in der streitgegenständlichen Rechnung vom 4. September 2004 abgerechneten Lieferung steht nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass bei der Klägerin die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung vorliegen, der Liefergegenstand also in das Drittlandsgebiet gelangt ist und der Abnehmer ein ausländischer ist, der seinen örtlichen Lebensmittelpunkt im Drittland hat; denn Wohnort i.S.d. § 6 Abs. 3a UStG ist - wie auch aus den obengenannten Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG folgt, der Ort, an dem der Abnehmer für längere Zeit seine Wohnung genommen hat und der nicht nur aufgrund subjektiver Willensentscheidung, sondern auch bei objektiver Betrachtung als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BStBl II 1995, 515).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    § 14c UStG erfasst aber nur Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, da nur insoweit eine Gefährdung des Steueraufkommens durch den Umsatzsteuerausweis zu besorgen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 29/94, BStBl II 1995, 747; a.A. Abschn. 190c Abs. 2 und 3 UStR 2008 und BMF-Schreiben vom 29.1.2004, BStBl I 2004, 258, Rn. 82).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 8/09

    Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen - Ermessensreduzierung auf Null im

    Auszug aus FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08
    Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 UStG greift auch dann ein, wenn trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung vorliegen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, a.a.O., und vom 19. November 2009 V R 8/09, juris).
  • BFH, 26.03.2009 - V B 179/07

    Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

  • OLG Rostock, 21.08.2002 - 1 Ss 93/01

    Falschbeurkundung durch Abstempeln von SMGS-Frachtbriefen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht